Studierendenförderung des OVN

Im Rahmen der OVN Nachwuchsförderung unterstützt der Österreichische Verein für Navigation die Teilnahme von jungen österreichischen Wissenschaftlern und Forschern an der European Satellite Navigation Conference (ENC) und an der AHORN Tagung.

 

Zu diesem Zweck wurden zwei Fördertöpfe vom OVN eingerichtet. Die Ausschreibung richtet sich an Studierende die vorhaben einen Tagungsbeitrag bei einer der beiden genannten Konferenzen zu leisten.

 

Die Richtlinien für eine Studierendenförderung lauten wie folgt:

  1. Der Fördertopf für die Teilnahme an der European Satellite Navigation Conference ist mit jährlich 2.000 Euro dotiert, wobei die Höhe der Förderung pro Antrag max. 1.000 Euro beträgt.
  2. Der Fördertopf für die Teilnahme an der AHORN Tagung ist mit jährlich 1.000 Euro dotiert, wobei die Höhe der Förderung pro Antrag max. 500 Euro beträgt.
  3. Die Fördertöpfe stehen ausschließlich Studierenden, die als ordentliche Studierende (Bakkalaureat, Master, PhD) an einer österreichischen Hochschule inskribiert sind, zur Verfügung und die ein akzeptiertes/en Paper oder Vortrag bei der jeweiligen Konferenz vorweisen können.
  4.  Die Bewerbungsunterlagen sind schriftlich spätestens einen Monat vor Tagungsbeginn an den Präsidenten des österreichischen Vereins für Navigation zu übermitteln und müssen folgende Informationen enthalten:
    1. Bewerbungs- bzw. Motivationsschreiben,
    2. Inskriptionsbestätigung,
    3. Bestätigung vom Konferenzveranstalter dass das Paper oder die Präsentation des Antragstellers akzeptiert wurde, sowie
    4. Kostenvoran schlage für die Tagungsteilnahm.
  5. Die Auszahlung der Förderung ist an einen Bericht über die Teilnahme im Navigation Flashlight (E-Mail Newsletter) und an eine OVN Mitgliedschaft (derzeitige Kosten für Studenten 10 Euro/Jahr) gebunden.
  6. Die Auszahlung erfolgt erst nach Ablieferung des Berichts sowie der Vorlage einer Teilnahmebestätigung und einer Reisekostenabrechnung (original Belege). Ein gemeinsamer Bericht von allen geförderten Teilnehmern ist dabei ausreichend.
  7. Falls die volle Fördersumme nicht ausgeschöpft wird, verfällt der Restbetrag.